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Stillförderung Schweiz

Interpellation 19.3674

Gefahren beim direkten Tausch von Frauenmilch

Eingereicht von: Yvonne Feri; 19.06.2019


Eingereichter Text 

Spitäler in der Deutschschweiz verfügen über Frauenmilchbanken, deren Spendermilch ausschliesslich für Frühgeborene in den entsprechenden Spitälern zur Verfügung steht (in der französischen und italienischen Schweiz gibt es keine Frauenmilchbanken). Parallel dazu gibt's immer häufiger den direkten Tausch von Frauenmilch, der über informelle Online-Milchtauschplattformen organisiert ist.

Diese inoffiziell mehrheitlich direkt von Mutter zu Mutter weitergegebene Frauenmilch ist im Gegensatz zu derjenigen in Frauenmilchbanken der Spitäler nicht pasteurisiert und auch nicht auf Krankheiten, Bakterien oder Viren getestet. Diese können jedoch, analog der Übertragung durch Blutprodukte, auf den Säugling übertragen werden.

Auf Online-Plattformen für die gemeinsame Nutzung und den Verkauf von Milch finden sich unterschiedliche Informationen, keine Qualitätskontrollen und ein Mangel an Haftung. Benutzerinnen und ihre Kinder übernehmen sämtliche Risiken beim Austausch von nicht pasteurisierter Frauenmilch.

Muttermilch versorgt das Kind mit Immun- und Abwehrstoffen und schützt es so vor Krankheiten. Gestillte Kinder haben ein geringeres Risiko, übergewichtig zu werden. Stillen vermindert zudem das Risiko für Kreislaufkrankheiten und Bluthochdruck. All diese Vorteile gelten selbstverständlich auch für Spendermilch - jedoch mit dem potentiellen Risiko einer Krankheitsübertragung oder einer unsachgemässen Lagerung. Befragte Mütter beurteilten die Vorteile des Milchaustausches höher als die Risiken und bevorzugten fremde Frauenmilch gegenüber Muttermilchersatzprodukten.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Haltung hat der Bundesrat im allgemeinen zu Frauenmilchbanken?

2. Wie können die Risiken des direkten Frauenmilchtauschs vermindert werden?

3. Braucht es Vorgaben oder gesetzliche Grundlagen für den geschilderten Frauenmilchtausch?

4. Wie können die Mütter und Väter über die Risiken und Gefahren bei "Frauenmilchtausch" für das Baby aufgeklärt werden?

5. Wie können die Säuglinge geschützt werden?


Antwort des Bundesrates 28.8.2019  

1. Der Bundesrat unterstützt die optimale Gesundheit und Ernährung von Müttern und Kindern und anerkennt, dass Frauenmilch für alle Säuglinge unbestritten eine ausgezeichnete Nahrung ist. Aus diesem Grund begrüsst der Bundesrat die Bestrebungen verschiedener Spitäler, Frauenmilchbanken aufzubauen. Hingegen ist der Bundesrat skeptisch gegenüber privaten Online-Milchtauschplattformen, da es fraglich ist, ob hier die nötige Qualität der Produkte garantiert werden kann.

2. Wie von der Interpellantin beschrieben, birgt der Austausch von Frauenmilch verschiedene Risiken, weil unklar ist, ob die Hygienevorschriften eingehalten sind und aufgrund einer möglichen Übertragung von Krankheiten. Der Bundesrat begrüsst daher die Entwicklung von allgemein anerkannten Qualitätsmassstäben, wie zum Beispiel diejenigen der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatalogie. Wichtig erscheint ihm zudem, dass die Milchbanken von Spitälern oder nicht gewinnorientierten Organisationen, die eine den Spitälern gleichwertige Qualitätssicherung gewährleisten können, betrieben werden.

3. Sowohl Frauenmilch wie auch die Weitergabe via Online-Milchtauschplattformen können grundsätzlich vom Lebensmittelgesetz (SR 817.0) erfasst werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV und das Bundesamt für Gesundheit BAG sind gegenwärtig mit der Stillförderung Schweiz im Dialog, um zu klären, ob die Weitergabe von Frauenmilch in Spitälern an Frühgeborene im Lebensmittelrecht geregelt werden soll oder ob es weitere rechtliche Grundlagen braucht.

4./5. In erster Linie liegt die Verantwortung bei den Eltern, sich über mögliche Risiken bei Frauenmilchtausch via Online-Plattformen zu informieren. Der Bundesrat sieht jedoch die Möglichkeit, dass die Stillförderung Schweiz im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit dem für die Thematik zuständigen BLV und das BAG, Eltern über die möglichen Risiken vermehrt aktiv informieren.



 
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